STATUTEN



§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen : Schützenkompanie Allerheiligen.
(2) Er hat seinen Sitz in Innsbruck und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet des Bundeslandes Tirol, bzw. der Gemeinde Innsbruck.



§ 2 Grundsätze und Zweck

Die Kompanie, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt gemeinnützige Ziele, und zwar die Pflege des Tiroler Schützenwesens im Rahmen der Grundsätze des Bundes der Tiroler Schützenkompanien, nämlich:
"Die Treue zu Gott und dem Erbe der Väter
der Schutz von Heimat und Vaterland
die geistige und kulturelle Einheit des ganzen Landes
die Freiheit und Würde des Menschen
die Pflege des Tiroler Schützenbrauches"



§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen:
· Ausrückungen zu kirchl. und weltlichen Feierlichkeiten und Festlichkeiten
· Bildungstage
· Versammlungen
· Veranstaltungen
· Pflege des Schießwesens
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

· Mitgliedsbeiträge
· Erträgnisse aus Veranstaltungen
· Spenden, Sammlungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen.



§ 4 Arten der Mitgliedschaft

(1) Mitglieder der Kompanie können nur natürliche Personen sein. Die Mitglieder gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder sind:
· jene, die sich voll an der Kompaniearbeit beteiligen
· inaktive Mitglieder, die infolge Alter oder Krankheit nicht mehr ausrücken können.
(3) Außerordentliche Mitglieder sind ausschließlich unterstützende Mitglieder, die keine Tracht tragen und auch nicht ausrücken
(4) Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um die Kompanie ernannt werden.